Die Beerdigung bzw. die Überführung kann bei jedem Bestattungsunternehmen angemeldet werden. Es empfiehlt sich jedoch, sich ehestmöglich an die für den Beerdigungsort zuständige Bestattung zu wenden. Wenn ein Sterbegeldanspruch gegenüber einer Versicherungsanstalt besteht, ist die Mitnahme von Versicherungspolizzen mit den dazugehörigen letzten Zahlungsabschnitten von Vorteil. Dadurch können den Hinterbliebenen oft die Formalitäten, welche für die Auszahlung des Sterbegeldes notwendig sind, erspart werden.
Wir können Ihnen auch viele weitere Besorgungen und Wege abnehmen bzw. erleichtern.
Jeder Todesfall muss am Standesamt des Sterbeortes beurkundet werden. Diese Beurkundung erledigen wir gerne kostenlos für Sie. Es ist daher zweckmäßig, folgende Urkunden des Verstorbenen zu uns mitzubringen.
Wir sorgen mit viel Feingefühl und pietätvoll dafür, das der/die Verstorbene auch nach dem Tode mit dem gebührenden Respekt behandelt wird. Sie können uns gewünschte Kleidung oder verschiedene Grabbeigaben mitbringen und wir handeln entsprechend Ihren Anweisungen.
Einige Beispiele: